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Die STIFTUNG ALOISIUSKOLLEG verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Stiftung erteilt eine Zuwendungsbestätigung.

Zuwendungen an die Stiftung sind bis zu 5% des Gesamtbetrags der jährlichen Einkünfte des Zuwendenden steuerlich abzugsfähig. Unternehmen, Gewerbetreibende sowie Angehörige der freien Berufe können bis zu 2‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter steuerlich abzugsfähig zuwenden. Gewerbesteuerliche Vorteile ergeben sich aus dem Gewerbesteuergesetz.

Gemäß § 10b Abs. 1 Nr. 3 EstG sind darüber hinaus Zuwendungen bis zur Höhe von jährlich 20.450 € als Sonderausgaben abziehbar. Überschreitet eine Einzelzuwendung diesen Betrag, ist die Kürzung im Rahmen der Höchstsätze im Erhebungszeitraum der Zuwendung und in den folgenden sechs Erhebungszeiträumen vorzunehmen. Erfolgen Zuwendungen an die Stiftung mit einem Gegenstand aus Betriebsvermögen des Unternehmens des Zuwendenden, so kann unter Umständen das Buchwertprivileg nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EstG beansprucht werden.

Bitte beraten Sie sich mit Ihrem Steuerberater im Hinblick auf die für Sie steuerlich günstigste Möglichkeit. Gerne stehen natürlich auch wir für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an uns, wenn Sie Fragen haben.

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Bankverbindung:

DKM – Darlehnskasse Münster e.G.
BLZ: 400 602 65
Konto-Nr.: 320 320 00

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