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Die STIFTUNG ALOISIUSKOLLEG verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
„steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Stiftung erteilt
eine Zuwendungsbestätigung.
Zuwendungen an die Stiftung sind bis zu 5% des Gesamtbetrags der
jährlichen Einkünfte des Zuwendenden steuerlich abzugsfähig.
Unternehmen, Gewerbetreibende sowie Angehörige der freien Berufe
können bis zu 2‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im
Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter steuerlich abzugsfähig
zuwenden. Gewerbesteuerliche Vorteile ergeben sich aus dem
Gewerbesteuergesetz.
Gemäß § 10b Abs. 1 Nr. 3 EstG sind darüber hinaus Zuwendungen bis
zur Höhe von jährlich 20.450 € als Sonderausgaben abziehbar.
Überschreitet eine Einzelzuwendung diesen Betrag, ist die Kürzung im
Rahmen der Höchstsätze im Erhebungszeitraum der Zuwendung und in den
folgenden sechs Erhebungszeiträumen vorzunehmen. Erfolgen
Zuwendungen an die Stiftung mit einem Gegenstand aus
Betriebsvermögen des Unternehmens des Zuwendenden, so kann unter
Umständen das Buchwertprivileg nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EstG
beansprucht werden.
Bitte beraten Sie sich mit Ihrem Steuerberater im Hinblick auf die
für Sie steuerlich günstigste Möglichkeit. Gerne stehen natürlich
auch wir für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung. Bitte wenden
Sie sich an uns, wenn Sie Fragen haben.
Unterstützen Sie unsere Arbeit! Helfen Sie uns, indem Sie die
STIFTUNG ALOISIUSKOLLEG unterstützen! Investieren Sie in Bildung, um
Zukunft zu sichern!
Bankverbindung:
DKM – Darlehnskasse Münster e.G.
BLZ: 400 602 65
Konto-Nr.: 320 320 00
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